Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs-
und Dolmetscheraufträge
Die Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen von LOGOTRAD
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsverbindungen von LOGOTRAD mit ihren Auftraggebern.
Die Geschäftsbedingungen von LOGOTRAD werden vom Auftraggeber
mit der Erteilung des Auftrages anerkannt. Anders lautende Geschäftsbedingungen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
seitens LOGOTRAD. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichungen,
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch LOGOTRAD.
1. Grundlage der Berechnung
1.1 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt LOGOTRAD
dem Auftraggeber die vereinbarten Übersetzungsarbeiten bzw.
Dolmetscherleistungen zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw.
Gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer in Rechnung.
1.2 Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad
berechnet. Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl in der Zielsprache
ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 50 bis
55 Anschläge. Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt jeder
Begriff als eine Zeile. Wenn in der Zielsprache keine lateinischen
Schriftzeichen verwendet werden, wird die Zeilenanzahl anhand der
Ausgangssprache ermittelt. Der Schwierigkeitsgrad der Texte ist
eingeteilt in:
a) Einfach: Allgemeine Texte, die keine Fachausdrücke aus
Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin usw. enthalten.
b) Mittelschwer: Texte, die teilweise Fachausdrücke enthalten
und/oder eine komplizierte Zusammensetzung aufweisen.
c) Schwer: Texte, die häufig Fachausdrücke enthalten und/oder
eine komplizierte Zusammensetzung aufweisen (technische Handbücher,
Verträge, notarielle Urkunden, fachbezogene Korrespondenz usw.).
d) Besonders schwer: Texte, die sowohl aufgrund der verwendeten
Fachterminologie als auch der Thematik vom Übersetzer über
das Sprachwissen hinaus ein vertieftes Fachwissen erfordern.
e) Werbewirksam: Texte, die nach der Übersetzung noch in Hinsicht
auf Werbewirksamkeit mentalitätsgerecht überarbeitet werden
müssen.
Die Beurteilung der Texte entsprechend der oben genannten Schwierigkeitsabstufung
sowie die Festlegung der Zuschläge wird durch LOGOTRAD vorgenommen.
Für Eilaufträge (Aufträge, die eines besonderen
zeitlichen und/oder verwaltungstechnischen Aufwandes bedürfen
und nicht innerhalb der gewöhnlichen Lieferfristen erfolgen
sollen) wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % bis zu 100 % in
Rechnung gestellt.
Für Übersetzungsaufträge werden mindestens 30 Zeilen
pro Sprache und Auftrag berechnet, auch wenn der Text kürzer
sein sollte.
1.3 Bei Dolmetschereinsätzen wird die erbrachte Leistung nach
dem Zeitaufwand berechnet. Angefangene Stunden werden auf 30 bzw.
60 Minuten aufgerundet. Die Fahrzeiten werden mit 50 % des jeweiligen
Honorarsatzes und die Fahrtkosten in der tatsächlichen Höhe
berechnet.
Bei der Zusammen- und Bereitstellung von Konferenzdolmetscher-Teams
(simultan oder konsekutiv) gelten ergänzend die Bedingungen
der AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence,
Genf).
1.4 Zusätzliche Textausfertigungen sowie Materialkosten für
gewünschtes Spezialpapier, Bindemappen, Disketten, CDs u.ä.
werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
1.5 Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad
die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung bzw. Bestätigung
getroffen wurden, oder werden Abgabetermine früher angesetzt
als vereinbart, ist LOGOTRAD berechtigt, die Vergütung entsprechend
der Zusatzarbeit höher anzusetzen. Entsprechendes gilt auch
für Dolmetschereinsätze.
2. Zahlung
2.1 Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Gestellte Rechnungen
sind grundsätzlich sofort nach Erhalt fällig, es sei denn,
sie weisen anders lautende Zahlungstermine oder Zahlungsfristen
auf.
2.2 LOGOTRAD ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu
fordern. Der Auftraggeber erhält darüber eine entsprechende
Rechnung.
2.3 Die endgültige Lieferung der Übersetzung kann von
der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht
werden.
2.4 Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück,
ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, hat er
LOGOTRAD die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten zu
vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten. Bei Stornierung
eines Dolmetscherauftrages werden dem Auftraggeber bis zum 30. Kalendertag
vor dem vereinbarten Einsatz 10 %, ab dem 30. Kalendertag 50 % und
ab dem 14. Kalendertag 100 % des vorgesehenen Dolmetscherhonorars
berechnet.
3. Auftragserteilung
3.1 Bei Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Thema,
Fachgebiet, Umfang und Verwendungszweck der Übersetzungsarbeit,
besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche
hinsichtlich der Ausführungsform
(äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung
auf bestimmten Speichermedien, Druckreife, Anzahl der Ausfertigungen
etc.) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck, den
Aufdruck auf Schildern oder Waren bestimmt, hat der Auftraggeber
LOGOTRAD vor Drucklegung einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen
zu lassen.
3.2 Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Ausführung
des Übersetzungs-/Dolmetscherauftrags erforderlich sind, sind
LOGOTRAD vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu
übergeben (z. B. Firmenglossare, Abbildungen, Zeichnungen,
Tabellen, Abkürzungserläuterungen etc.). Sollte das übergebene
Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann LOGOTRAD weiteres
themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.
3.3 Der Auftraggeber hat LOGOTRAD bei Übersetzungsarbeiten
den Ausgangstext in entsprechender, gut leserlicher Form zur Verfügung
zu stellen. Dolmetscher sind vor ihrem Einsatz vom Auftraggeber
in die Thematik einzuweisen.
3.4 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten
ergeben, gehen nicht zu Lasten von LOGOTRAD.
4. Auftragsausführung, Lieferbedingungen
4.1 Alle Übersetzungsarbeiten werden nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Fachausdrücke
werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt
worden sind, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare
bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
4.2 Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde,
werden Übersetzungen von LOGOTRAD per E-Mail, FTP, Telefax
oder in einfacher schriftlicher Ausfertigung per Post geliefert.
Versendet LOGOTRAD die Übersetzung auf Verlangen des Auftraggebers
an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr
auf den Auftraggeber über, sobald LOGOTRAD die Übersetzung
an ein Transportunternehmen übergeben hat. Die elektronische
Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für
eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte
oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung
oder Verlust auf dem elektronischen Transportweg haftet LOGOTRAD
nicht.
4.3 Liefertermine und Lieferfristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich
als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt
worden sind.
4.4 Im Fall der nicht rechtzeitigen Übermittlung der für
die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen sowie bei unvollständigen,
unrichtigen, missverständlichen und/oder unleserlichen Angaben
und Informationen ist LOGOTRAD an ein verbindlich vereinbartes Lieferdatum
nicht gebunden. Ist eine bestimmte Lieferfrist verbindlich vereinbart,
beginnt diese erst zu laufen, wenn LOGOTRAD sämtliche Unterlagen
und Informationen vorliegen. Entsprechendes gilt für nachträgliche
Änderungen der Übersetzung aufgrund von Änderungswünschen
des Ausgangstextes durch den Auftraggeber. Letztere werden gesondert
in Rechnung gestellt.
4.5 Sollte LOGOTRAD aus einem selbst zu vertretenden Grund eine
verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht
einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug
geraten, hat der Auftraggeber LOGOTRAD eine angemessene Nachfrist
zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist
der Auftraggeber berechtigt, zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten
und/oder Schadensersatz zu verlangen.
5. Mängelrügen
5.1 Rügt der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht
nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich
schriftlich zu beschreiben. Der Auftraggeber hat LOGOTRAD eine angemessene
Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Schlägt
die erste Mängelbeseitigung fehl, ist LOGOTRAD berechtigt,
auf Basis der vom Kunden wiederum schriftlich so genau wie möglich
beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern.
Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der
Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung der
vereinbarten Vergütung (Minderung) oder zum Rücktritt
berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche
Rechte an der Übersetzung an LOGOTRAD zurück. Weitergehende
Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche,
sind ausgeschlossen.
5.2 Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Übersetzung keine Mängel an, so gilt die Übersetzung
als abgenommen.
5.3 Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt
mit der Abnahme.
5. Haftung, höhere Gewalt
5.4 LOGOTRAD haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
sowie bei Mängeln, die LOGOTRAD arglistig verschwiegen oder
deren Abwesenheit LOGOTRAD garantiert hat.
5.5 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet LOGOTRAD auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings
begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden
Schaden.
5.6 LOGOTRAD haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen
oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige
oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.
5.7 Unbeschadet der Haftung von LOGOTRAD nach Ziffer 6.1 und 6.2
übernimmt LOGOTRAD die Haftung für nachweislich durch
Übersetzungsfehler entstandene unmittelbare Schäden bis
zu einem Höchstbetrag von 50.000,- € im Einzelfall. Die
Verjährungsfrist des Anspruchs beträgt ein Jahr. Sie beginnt
mit der Abnahme.
5.8 LOGOTRAD haftet nicht bei Leistungsverzögerungen, bedingt
durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Software-,
Netzwerk- oder Serverfehler. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei
ausgeschlossen. LOGOTRAD haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine
fehlerhafte Korrektur seitens des Auftraggebers entstehen. Für
Softwareschäden, die in der Software des Auftraggebers durch
Gebrauch der von LOGOTRAD bearbeiteten Dateien entstehen, haftet
LOGOTRAD nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch insoweit
gilt, dass LOGOTRAD nur bis zur Höhe des Betrages, der für
die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird, haftet. Gibt der Auftraggeber
nicht an, dass die Übersetzung für Druck oder Produktion
vorgesehen ist, lässt er LOGOTRAD vor Drucklegung keinen Korrekturabzug
zukommen und druckt/produziert er ohne Freigabe durch LOGOTRAD,
so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers. Die vorgenannte
Haftungsgrenze gilt auch hier.
5.9 Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
einschließlich beauftragter Dritter.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Gegen Ansprüche von LOGOTRAD kann der Auftraggeber nur
unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von LOGOTRAD
anerkannte Ansprüche aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher
Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis
resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht
entgegengehalten wird.
7.2 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen im Eigentum von LOGOTRAD. Bis dahin
hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
8. Urheberrecht, Ansprüche Dritter
Sollte LOGOTRAD aufgrund einer Übersetzung wegen der Verletzung
eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen
werden, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist
der Auftraggeber verpflichtet,
LOGOTRAD in vollem Umfang hiervon freizustellen. Sofern LOGOTRAD
durch die Erstellung der Übersetzung Urheberrechte oder andere
Schutzrechte zustehen, bleiben diese ausdrücklich bei LOGOTRAD,
soweit sie nicht vertraglich an den Auftraggeber übertragen
werden. Gleiches gilt für die im Verlauf der Übersetzungsarbeit
entstandenen Terminologielisten oder der sogenannten Translation-Memories.
9. Verschwiegenheit, Datenschutz
LOGOTRAD verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die
im Zusammenhang mit der übersetzerischen oder Dolmetschtätigkeit
für den Auftraggeber stehen.
10. Erfüllungsort
10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist Erfüllungsort für Übersetzungen der Sitz
von LOGOTRAD.
10.2 Erfüllungsort für Dolmetscherleistungen, die nicht
am Sitz von LOGOTRAD erbracht werden, ist der in der Auftragsbestätigung
aufgeführte Ort.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit
11.1 Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen
zwischen LOGOTRAD und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen
Kaufrechts.
11.2 Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, wird
als Gerichtsstand der Sitz von LOGOTRAD vereinbart.
11.3 Sind oder werden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
davon nicht berührt.
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